Pressemitteilung der Initiative Gewerkschafter und Jugend gegen den Krieg:

Bußgeldverfahren wegen Vorwurf der „Verletzung“
der Bannmeile des Hessischen Landtages abgeschlossen

Ziel zu 98% erreicht – Der Klügere gibt nach!

 

Die Akten in dem seit April laufenden Bußgeldverfahren gegen den Wiesbadener Friedensaktivisten und Gewerkschafter Hans-Gerd Öfinger können geschlossen werden.

 

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden hatte gegen Öfinger wegen dessen Mitwirkung an einer spontanen Schülerdemo gegen den Irakkrieg am 24. März 2003 ein Bußgeld in Höhe 1250 Euro vorgeschlagen. Nach einer breiten Protest- und Solidaritätswelle, die auch ein starkes Echo in den Medien und in der Stadtverordnetenversammlung gefunden hatte, waren dann Anfang Juli die Akten an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport übergeben worden, da die Landeshauptstadt plötzlich entdeckt hatte, dass sie für diesen Fall gar nicht zuständig war.

 

Das Hessische Innenministerium hat es nunmehr – statt der vom Wiesbadener Ordnungsamt vorgeschlagenen 1250 Euro Geldbuße – bei einer „Verwarnung“ belassen und ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro erhoben. Diesen Betrag hat  Hans-Gerd Öfinger am Nachmittag des 18. August 2003 in bar und in Münzen persönlich dem Hessischen Innenministerium übergeben (siehe Foto).

Hessisches Innenministerium und ein Glas voller Münzen: 25 Euro.

Ein Glas voller Münzen: 25 Euro.

 

Öfinger, der dieses Verwarnungsgeld erhobenen Hauptes und ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht entrichtet, betrachtet diesen Ausgang des Verfahrens vor allem als eine schallende Ohrfeige für das Ordnungsamt der Landeshauptstadt, das mit der anvisierten Geldbuße von 1250 Euro ein Exempel statuieren wollte und dies 14 Wochen lang mit missionarischem Eifer verfolgt hatte. Das Ziel, von 1250 Euro auf null zu kommen, sei nunmehr zu 98 Prozent erreicht worden. Um der Allgemeinheit das lange und kostspielige Schauspiel eines förmlichen Bußgeldverfahrens mit Gerichtsverhandlungen über mehrere Instanzen hinweg zu ersparen und die Kräfte auf andere Fragen und Brennpunkte zu konzentrieren, habe er sich zur Zahlung entschlossen, auch wenn er keinerlei Rechtsverstoß begangen habe: „Der Klügere gibt nach“. Die Zahlung in Münzen dokumentiere, dass er in dem Verfahren die Unterstützung vieler Spender erfahren habe. Bundesweit hatten zahlreiche Gewerkschaftter und Friedensaktivisten die Forderung nach Einstellung des Verfahrens unterstützt und Protestbriefe an das Wiesbadener Ordnungsamt verfaßt.

 

Nicht vom Tisch ist allerdings die Aufforderung an die Landeshauptstadt Wiesbaden, sich bei Öfinger zu entschuldigen und für die entstandenen Anwaltskosten aufzukommen. Insbesondere Amtsleiter Pohlenz hatte während des Verfahrens mit seinen Äußerungen gegenüber einer Tageszeitung eine Vorverurteilung Öfingers vorgenommen und eine Rufschädigung betrieben. Dafür sei jetzt eine unzweideutige Entschuldigung und eine Entschädigung fällig.

 

Wiesbaden, 18. August 2003

 

 

 

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